HonorarHonorar
Anwaltliche Leistung kostet Geld. Wir pflegen mit diesem häufig nicht ganz einfachen Thema einen offenen Umgang.

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dass mit Wirkung zum 1.7.2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ablöste. Das im RVG niedergelegte Vergütungssystem ist relativ flexibel und steht in der Mehrzahl der Fälle in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungsanforderungen. Der Gesetzgeber hat sich aber dafür entschieden, die Verbindlichkeit der Vergütungsordnung nur bis zum Jahre 2006 festzuschreiben. Ab diesem Zeitpunkt bedarf es stets der Vereinbarung eines Honorars für Tätigkeiten im außergerichtlichen Bereich.

Allerdings erweist sich die Qualität anwaltlicher Leistung häufig gerade in jenen Fällen, in denen sich überdurchschnittliche Anforderungen ergeben. Überdurchschnittliche Leistungen müssen auch überdurchschnittlich vergütet werden.