SportrechtSportrecht
Rechtsanwalt Wieschemann
Doping -keine Erscheinung der Neuzeit- ist gewiss der spektakulärste, nicht aber der häufigste Anwendungsfall des Sportrechts. Sportrecht ist häufig zunächst Verbandsrecht, daneben aber auch ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Teilgebieten, die eine besondere Beziehung zum Sport haben: Rechtsanwalt Wieschemann hat seinen Schwerpunkt im Fußball: Zu Streitigkeiten im Lizenzierungsverfahren der Sportligen Sportrechtwie der Fußballbundesliga hat er genauso gearbeitet, wie zu den Markenrechten der FIFA aus Anlass der Fussballweltmeisterschaft 2006, zur Frage der Wirksamkeit einer einseitigen Verlängerungsoption in Arbeitsverträgen von Fußballprofis, wie auch zu den Folgen des "Fall Webster" und der einseitigen Vertragsauflösung durch Fußballprofis. Hierher gehören auch arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen der Beschäftigten im Sport, das Steuerrecht und die Fragen des Sponsoring. Insbesondere die Änderung oder die Neuerstellung von Vereinssatzungen, aber auch die Auseinandersetzungen um den Wechsel in den Amateurligen des Fußballs nehmen breiten Raum ein. Er vertritt regelmäßig Mandanten vor den Gremien der FIFA, wie auch vor dem CAS und berät Sportverbände zu Fragen des Lizenzierungsverfahrens und verbandsrechtlichen Strukturänderungen.
Rechtsanwalt Wieschemann verfügt in diesem Bereich über Erfahrung seit 1997 und berät Sportler, Verbände und Vereine in Deutschland, der Türkei , Tschechien und Spanien.